Der Arbeitskreis Zahngesundheit im Kreis Borken wurde im Oktober 1983 unter der Bezeichnung ,,Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit“ gegründet. Ab Mai 1984 wurde das Programm umgesetzt. Träger des AK ZG sind alle gesetzlichen Krankenkassen, die niedergelassene Zahnärzteschaft, das Kreisgesundheitsamt Borken, der Städte- und Landkreistag, sowie der Städte- und Gemeindebund.
Der AK ZG führt gemäß § 21 Abs. 2 SGB V im Rahmen der Gruppenprophylaxe ein Zahnpflegeprogramm in Kindergärten und in allen Klassen der Grundschulen durch.
Die Arbeit des AK ZG basiert auf einem vier Säulenprogramm:
- Richtige Mundhygiene
- Gezielte Ernährungslenkung
- Fluoridinformation (Anwendung nur über die Eltern)
- 2 x jährlich Kontrollbesuch beim Zahnarzt